Verhaltensregeln

Artikel 1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Betriebsordnung wurde gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 6352-3 und L. 6352-4 sowie R. 6352-1 bis R. 6352-15 des französischen Arbeitsgesetzbuchs erstellt.

Sie gilt für alle Personen, die an einer Weiterbildungsmaßnahme bei Liora teilnehmen, und legt die Anwendung der allgemeinen Regeln zu Disziplin, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie die Modalitäten der Vertretung der Teilnehmenden fest.

Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Betriebsordnung während der gesamten Dauer der Weiterbildung einzuhalten.

Artikel 2. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

Die Prävention von Unfall- und Krankheitsrisiken ist zwingend notwendig und erfordert von allen die Einhaltung:

  • der für Gesundheit und Sicherheit an den Ausbildungsorten geltenden Vorschriften,

  • aller Anweisungen, die entweder von der Geschäftsführung von Liora oder ihrer Vertretung erlassen werden.

Im Rahmen des Distanzlernens ist es zwingend erforderlich, die Gesundheits- und Sicherheitsregeln des Ortes einzuhalten, an dem die Weiterbildung durchgeführt wird – insbesondere, wenn es sich um das Unternehmen des Teilnehmenden handelt.
Die Ausbildungsorganisation kann nicht für Zwischenfälle oder Unfälle verantwortlich gemacht werden, die während der Schulungszeiten im Fernunterricht auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von IT- und Internet-Tools.

Alle an einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligten Personen müssen ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gewährleisten, indem sie die allgemeinen und spezifischen Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen befolgen.
Bei Feststellung einer Störung ist unverzüglich die Geschäftsführung von Liora zu informieren.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.

Artikel 3. Allgemeine Disziplin

3.1 Grundsätze

Alle Interaktionen basieren auf folgenden Werten und Prinzipien, deren Einhaltung für alle verpflichtend ist: Toleranz, Wohlwollen, gute Zusammenarbeit, Respekt gegenüber anderen und deren Überzeugungen sowie Schutz vor jeglicher Form von Gewalt.
Jegliche Form von Gewalt ist verboten und wird in den Online-Räumen nicht toleriert.

Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich in den verschiedenen Community-Bereichen von Liora zu beteiligen – unter Beachtung der oben genannten Werte und der geltenden gesetzlichen Regelungen.

3.2 Engagement und Anwesenheit

Der Lernende ist zu Anwesenheit und aktivem Engagement verpflichtet – wesentliche Voraussetzungen, um das gesamte Ausbildungsprogramm erfolgreich abzuschließen.

Für den Erfolg der Weiterbildung ist kontinuierliche Arbeit erforderlich. Gruppenarbeiten müssen bei Bedarf fristgerecht erstellt und abgegeben werden; ein gemeinsamer Zeitplan wird zu Beginn der Weiterbildung übermittelt.
Der Lernende muss außerdem den Kompetenzüberprüfungen während der Follow-up-Sitzungen sowie während der Abschlusspräsentation nachkommen.

Der Lernende muss an allen geplanten Live-Sitzungen und pädagogischen Follow-ups per Videokonferenz teilnehmen und die vorgegebenen Uhrzeiten einhalten.
Asynchrone Module müssen gemäß dem zu Beginn der Ausbildung mitgeteilten Zeitplan bearbeitet und abgeschlossen werden.

3.3 Abwesenheiten und Verspätungen in synchronen Sitzungen

Jede Abwesenheit ist unverzüglich dem Trainer bzw. der Kohortenleitung zu melden.
Ein Nachweis (z. B. Krankmeldung oder behördliche Vorladung) muss innerhalb von 48 Stunden dem Arbeitgeber übermittelt und zusätzlich an folgende Adresse gesendet werden: [email protected].

Ohne Nachweis gilt jede vom Lernenden weniger als 48 Stunden vorher abgesagte Sitzung sowie jede Verspätung von mehr als 30 Minuten als „unentschuldigte Abwesenheit“.
Bei nicht angestellten Lernenden erfolgt in diesem Fall keine Vergütung durch den Arbeitgeber.

Gemäß Gesetz Nr. 96-376 vom 6. Mai 1996 gelten Ausbildungszulagen nur bei Abwesenheiten, die durch Krankmeldung oder eine verpflichtende behördliche Vorladung gerechtfertigt sind.

Zuwiderhandlungen werden sanktioniert und dem Arbeitgeber schriftlich gemeldet.
Für die synchronen Sitzungen wird eine Anwesenheitsliste geführt, die vom Lernenden zu unterschreiben ist.

Nach zwei aufeinanderfolgenden unentschuldigten Abwesenheiten kann ein Disziplinarrat einberufen werden, der eine Verwarnung ausspricht.

3.4 Zugang zu den Räumlichkeiten und Nutzung

Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist ausschließlich Nutzenden, Mitarbeitenden und autorisierten Personen vorbehalten. Der Zugang erfolgt über Sicherheitsbarrieren mittels persönlicher Zugangskarte.
Das Weitergeben dieser Karte sowie das Mitbringen externer Personen ist untersagt.

Die Geschäftsführung kann Personen mit ungewöhnlichem oder eindeutig unangemessenem Verhalten den Zugang oder Aufenthalt verwehren, wenn dadurch die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet sein könnte.

Alle bemühen sich, die Räumlichkeiten – Büros wie Gemeinschaftsbereiche – sauber und in gutem Zustand zu halten.
Beschädigungen durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit führen zu einer Schadensbewertung und finanziellen Haftung.

3.5 Vertraulichkeit

Der Lernende unterliegt einer Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitspflicht bezüglich aller Informationen und Dokumente, auf die er Zugriff hat.
Die Weitergabe, Verbreitung oder Vervielfältigung – ganz oder teilweise – ist untersagt.

Marken, Logos, Kennzeichen sowie sämtliche Inhalte der Website Liora.com sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Kopie stellt eine Verletzung gemäß Artikel L.335-2 ff. des Code de la Propriété Intellectuelle dar.

Liora behält sich vor, gegen jeden Lernenden vorzugehen, der gegen diese Verpflichtung verstößt.

Artikel 4. Durchführung des Studiums

4.1 Notwendige technische Ausstattung

Da alle Liora-Weiterbildungen ausschließlich online stattfinden, muss jeder Lernende über einen Computer mit Webcam und Mikrofon sowie über eine stabile Internetverbindung (mind. 4 Mbps Upload, 2 Mbps Download) verfügen.

4.2 Online-Sitzungen

Alle synchronen Sitzungen zwischen Lernenden und Liora-Mitarbeitenden finden über Zoom statt und werden aufgezeichnet.
Wenn der Lernende nicht aufgezeichnet werden möchte, kann er dies zu Beginn der Sitzung mitteilen.

Aufzeichnungen stehen für drei Monate zur Verfügung.

Die Kohorten kommunizieren über einen Slack-Channel.
Es wird erwartet, dass die Lernenden bei ihren Nachrichten Höflichkeit sowie korrekte Ausdrucksweise und Rechtschreibung einhalten.

4.3 Kompetenzüberprüfung

Kompetenzen werden während des gesamten Ausbildungsweges anhand verschiedener Bewertungen überprüft.
Die Bewertungsmodalitäten werden zu Beginn der Weiterbildung durch die Kohortenleitung erläutert.

Die Abschlusspräsentationen finden online statt, werden aufgezeichnet und drei Monate lang gespeichert – ausschließlich zur Qualitätssicherung.

4.4 Umgang mit Zwischenfällen

Bei technischen Problemen – sei es auf Seiten des Lernenden oder Liora – wird ein neuer Prüfungstermin angeboten.

4.5 Betrugsversuche

Jede Form von Betrug oder Betrugsversuch während einer mündlichen Prüfung oder Online-Bewertung führt zu einem Disziplinarverfahren.
Die Sanktion kann bis zum Ausschluss aus der Weiterbildung reichen.

4.6 Abbruch oder Unterbrechung der Weiterbildung

Die Weiterbildung kann vorübergehend oder dauerhaft unterbrochen werden – entweder auf Wunsch des Lernenden oder aufgrund einer Entscheidung der Disziplinarbehörde.
Wenn der Lernende keinen offiziellen Antrag auf Verschiebung stellt, gilt er als zurückgetreten und darf nicht fortfahren. Das Weiterbildungsverhältnis wird in diesem Fall beendet.

Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung ist die Kohortenleitung umgehend zu informieren.

Kurzzeitige Unterbrechungen von bis zu einer Woche sind nach vorheriger Absprache möglich.
Bei längeren Auszeiten (mehr als 15 Tage) ist die pädagogische Leitung zu informieren.

4.7 Ergebnisübermittlung

Die Ergebnisse werden dem/der Zertifizierten innerhalb von 7 Werktagen nach der Jury-Sitzung individuell übermittelt.

4.8 Sozialversicherung

Alle Lernenden sind dem allgemeinen Sozialversicherungssystem zugeordnet.
Lernende, die zuvor bei der studentischen Sozialversicherung versichert waren, müssen sich über Ameli.fr beim allgemeinen System anmelden.

Artikel 5. Disziplinarmaßnahmen

5.1 Disziplinarstrafen

Jeder Verstoß gegen diese Ordnung kann Gegenstand eines Verfahrens und eines Gesprächs mit dem Disziplinarrat sein (Einladung per E-Mail / Videokonferenz).

Keine Sanktion darf ohne vorherige Mitteilung der Vorwürfe ausgesprochen werden.

Erscheint der Lernende nicht zum angesetzten Disziplinarrat, findet dieser dennoch statt.

Mögliche Sanktionen – abhängig von Art und Schwere des Fehlverhaltens:

  • Verwarnung (schriftlicher Hinweis der Lehrteams)

  • Zeitweilige Suspendierung der Teilnahme, verbunden mit dem Verlust der Vergütung

  • Endgültiger Ausschluss aus dem Liora-Programm

Bereits entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Die Entscheidung des Disziplinarrats wird per Einschreiben mit Rückschein zugestellt, frühestens zwei Tage nach der Anhörung, spätestens 15 Tage später.
Sie ist endgültig. Gegebenenfalls wird sie auch dem Arbeitgeber bzw. der Finanzierungsstelle mitgeteilt.

5.2 Zusammensetzung des Disziplinarrats

Der Disziplinarrat besteht aus:

  • der Direktion von Liora,

  • einem Mitglied des pädagogischen Teams.

Artikel 6. Vertretung der Teilnehmenden

6.1 Grundsätze

Bei Weiterbildungen mit mehr als 500 Stunden wird ein/e Delegierte/r sowie ein/e Stellvertreter/in in einem zweistufigen, uninominalen Wahlverfahren gewählt.
Alle Lernenden sind wahlberechtigt und wählbar (Art. R.6352-9 Arbeitsgesetzbuch).

6.2 Organisation der Wahl

Die Wahl wird von der pädagogischen Leitung organisiert und findet während der Ausbildungszeit statt – frühestens 8 Stunden, spätestens 40 Stunden nach Beginn der ersten gemeinsamen Sitzung.

Kann keine Vertretung gewählt werden, erstellt die Leitung ein Abwesenheitsprotokoll.

6.3 Rolle der Delegierten

Delegierte werden für die Dauer der Weiterbildung gewählt; ihr Mandat endet mit ihrer Teilnahme.
Bei vorzeitigem Ausscheiden beider Delegierten wird neu gewählt.

Delegierte fungieren als Bindeglied zwischen der Kohorte und der Liora-Leitung.
Sie melden Störungen des Kursablaufs, leiten relevante Informationen weiter und vertreten die Meinung der gesamten Kohorte.
Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und müssen an entsprechenden Sitzungen teilnehmen.


Artikel 7. Verbesserungsrat

7.1 Funktionsweise

Der Verbesserungsrat ist der Direktion zugeordnet und tagt mindestens einmal jährlich, um organisatorische und strukturelle Themen zu analysieren.

7.2 Zusammensetzung

Der Rat umfasst Vertreter der Lehrteams, der Direktion, der Lernenden sowie externe Akteure (z. B. Arbeitgeber oder Branchenorganisationen).

Artikel 8. Schutz personenbezogener Daten

Gemäß DSGVO und dem französischen Datenschutzgesetz hat Liora eine Datenschutzrichtlinie implementiert.

Jeder Lernende hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten. Diese Rechte können beim Datenschutzbeauftragten (DPO) geltend gemacht werden.

Lernende müssen Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff auf die Liora-IT-Systeme zu verhindern, insbesondere:

  • Vertraulichkeit von Accounts und Passwörtern wahren

  • keine fremden Passwörter entschlüsseln oder nutzen

  • sich nach jeder Sitzung abmelden

  • vertrauliche Dateien schützen

  • keine Daten anderer ohne deren ausdrückliche Zustimmung einsehen

  • keine Änderungen an IT-Umgebungen ohne Zustimmung des DPO vornehmen

Personenbezogene Daten werden 60 Monate nach endgültigem Austritt aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Artikel 9. Bildrechte

Liora behält sich das Recht vor, Bildschirmaufnahmen während Videokonferenzen zu machen.
Diese können in privaten Kommunikationskanälen sowie auf den sozialen Netzwerken des Unternehmens verwendet werden.

Artikel 10. Sicherheit der Ressourcen

Liora gewährleistet den ordnungsgemäßen und sicheren Einsatz der IT- und Kommunikationsressourcen.
Das Hosting erfolgt über AWS Europe EMEA; alle Seiten sind per HTTPS gesichert.

Zugelassene Tools: Slack, Teams, Skype, Zoom oder andere standardisierte und sichere Videokonferenzsysteme.

Artikel 11. Wartung

Liora führt regelmäßig Wartungen der bereitgestellten Ressourcen durch.
Fernwartungen werden 24 Stunden vorher per E-Mail angekündigt und finden einmal pro Woche nachts für eine Stunde statt.